Rechtsprechung
   VG Kassel, 21.06.2017 - 2 K 939/16.KS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,61783
VG Kassel, 21.06.2017 - 2 K 939/16.KS (https://dejure.org/2017,61783)
VG Kassel, Entscheidung vom 21.06.2017 - 2 K 939/16.KS (https://dejure.org/2017,61783)
VG Kassel, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 2 K 939/16.KS (https://dejure.org/2017,61783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,61783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 26b Abs 8 JagdG HE, § 2 JagdV HE, § 3 JagdV HE
    Antrag und Klage eines Jagdpächters auf Aufhebung der Schonzeit für Fuchs und Waschbär

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag und Klage eines Jagdpächters auf Aufhebung der Schonzeit für Fuchs und Waschbär

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 8.94

    Jagdrecht - Abschußplanung - Jagdgenosse - Klagebefugnis

    Auszug aus VG Kassel, 21.06.2017 - 2 K 939/16
    So habe das Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - in seiner Entscheidung vom 30. März 1995 (Az. 3 C 8.94) den drittschützenden Charakter des §§ 21 Abs. 1 S. 1 Bundesjagdgesetz - BJagdG - in Bezug auf Waldeigentümer deshalb angenommen, weil in dieser Vorschrift ausdrücklich von "berechtigten Ansprüchen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden" die Rede sei.

    Dies ergibt sich im Wege der Auslegung der Vorschrift, wobei angesichts des Jagdausübungsrechts als Ausfluss des Eigentumsrechts zu berücksichtigen ist, dass diese Auslegung dem Eigentumsschutz nach Art. 14 GG genügen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - 3 C 8.94 -, juris).

    Seitens des Beklagten ist zutreffend darauf hingewiesen worden, dass die Norm sich auch nicht wie § 21 Abs. 1 S. 1 BJagdG auf den Schutz von "berechtigten Ansprüchen" von Individualrechtsinhabern (vgl. zum drittschützenden Charakter des § 21 Abs. 1 Satz 1 BJagdG: BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - 3 C 8.94 -, a.a.O) bezieht.

    Wie auch die Regelung des § 27 Abs. 1 BJagdG (vgl. zum fehlenden Drittschutz von § 27 Abs. 1 BJagdG: BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - 3 C 8.94 -, a.a.O; Hess. VGH, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 4 A 1179/12.Z -, juris, m.w.N.) werden nicht etwa berechtigte Ansprüche eines Individualrechtsträgers, sondern Belange in Bezug genommen, die in unmittelbarem Kontext zu dem allgemeinen Wohl stehen.

  • VGH Hessen, 25.03.2003 - 11 UE 4139/99

    Fangerlaubnis für Brieftauben jagenden Habicht

    Auszug aus VG Kassel, 21.06.2017 - 2 K 939/16
    Dieser Rechtsprechung habe sich auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 25. März 2003 (Az. 11 UE 4139/99) angeschlossen und in Bezug auf § 27 Abs. 1 BJagdG einen Drittschutz sowohl für den Waldeigentümer als auch für den Jagdausübungsberechtigten verneint, weil diese Vorschrift kein subjektiv-öffentliches Recht gewähre, sondern lediglich eine Eingriffsermächtigung für die zuständige Behörde zulasten des Jagdausübungsberechtigten aus Gründen des allgemeinen Wohls enthalte.
  • VGH Hessen, 18.02.2013 - 4 A 1179/12
    Auszug aus VG Kassel, 21.06.2017 - 2 K 939/16
    Wie auch die Regelung des § 27 Abs. 1 BJagdG (vgl. zum fehlenden Drittschutz von § 27 Abs. 1 BJagdG: BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - 3 C 8.94 -, a.a.O; Hess. VGH, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 4 A 1179/12.Z -, juris, m.w.N.) werden nicht etwa berechtigte Ansprüche eines Individualrechtsträgers, sondern Belange in Bezug genommen, die in unmittelbarem Kontext zu dem allgemeinen Wohl stehen.
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus VG Kassel, 21.06.2017 - 2 K 939/16
    Auf der Grundlage der herrschenden Schutznormtheorie (BVerfGE 27, 297 [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65] ; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 3 C 3.89 - juris; BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - 4 C 36.85 -, juris, sowie Urteil vom 16. Juni 1994 - 3 C 12.93 -, juris) vermitteln Drittschutz nur solche Vorschriften, die nach dem in ihnen enthaltenen, durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm auch der Rücksichtnahme auf die Interessen des betreffenden Dritten dienen.
  • BVerwG, 16.06.1994 - 3 C 12.93

    Allgemeine Ortskrankenkassen - Landesverband - Anfechtung von

    Auszug aus VG Kassel, 21.06.2017 - 2 K 939/16
    Auf der Grundlage der herrschenden Schutznormtheorie (BVerfGE 27, 297 [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65] ; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 3 C 3.89 - juris; BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - 4 C 36.85 -, juris, sowie Urteil vom 16. Juni 1994 - 3 C 12.93 -, juris) vermitteln Drittschutz nur solche Vorschriften, die nach dem in ihnen enthaltenen, durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm auch der Rücksichtnahme auf die Interessen des betreffenden Dritten dienen.
  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

    Auszug aus VG Kassel, 21.06.2017 - 2 K 939/16
    Auf der Grundlage der herrschenden Schutznormtheorie (BVerfGE 27, 297 [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65] ; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 3 C 3.89 - juris; BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - 4 C 36.85 -, juris, sowie Urteil vom 16. Juni 1994 - 3 C 12.93 -, juris) vermitteln Drittschutz nur solche Vorschriften, die nach dem in ihnen enthaltenen, durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm auch der Rücksichtnahme auf die Interessen des betreffenden Dritten dienen.
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus VG Kassel, 21.06.2017 - 2 K 939/16
    Auf der Grundlage der herrschenden Schutznormtheorie (BVerfGE 27, 297 [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65] ; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 3 C 3.89 - juris; BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - 4 C 36.85 -, juris, sowie Urteil vom 16. Juni 1994 - 3 C 12.93 -, juris) vermitteln Drittschutz nur solche Vorschriften, die nach dem in ihnen enthaltenen, durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm auch der Rücksichtnahme auf die Interessen des betreffenden Dritten dienen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht